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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Com-Group Bollig

 

Hauptstrasse 2, 72184 Eutingen im Gäu

und Belehrung über den Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel

 

 

§ 1 Allgemeine Bedingungen

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen, die die Com-Group Bollig für den Kunden erbringt erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Com-Group Bollig und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind. Die AGB gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen.

1.2 Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann Vertragsbestandteil wenn diese ausdrücklich durch die Com-Group Bollig schriftlich angenommen wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 2.1 Sämtliche Angebote und Angaben aller Art sind freibleibend. Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behält sich die Com-Group Bollig vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.

2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Com-Group Bollig ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird die Com-Group Bollig den Zugang der Bestellung schnellstmöglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Fernabsatzvertrag und Rückgabeklausel

3.1 Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an die Com-Group Bollig zurückzusenden. Vor der Rücksendung muss der Verbraucher die Com-Group Bollig kontaktieren, und darüber informieren.

3.2 Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechtes bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Macht der Verbraucher geltend, die gelieferte Ware entspreche nicht der bestellten, so ist er hierfür beweispflichtig. Ab EUR 40,00 trägt die Com-Group Bollig die Rücksendekosten bei Ausübung des Rückgaberechtes, durch Zusendung fertig frankierter Paketscheine, durch eine Abholung eines durch uns beauftragten Dienstleistungsunternehmens oder durch vorher vereinbarte Erstattungs-Möglichkeit. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich NICHT angenommen.

3.3 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten die über eine Prüfung wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre hinaus geht – dies bezieht sich vor allem auf eine unnötig aufgerissene, beschädigte oder zerknickte Original-Verpackung. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dies gilt ebenso für beklebte, zerrissene oder beschriebene Originalverpackungen. Die Ware ist stets ordentlich verpackt und vollständig zurück zu senden.

3.4 Ein Rückgaberecht nach § 3 Satz 1 ff. besteht nicht in den folgenden Fällen:

bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind

bei gebrauchten oder abgenutzten Waren bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind

bei Lieferung von Computern, die vom Kunden oder einem Dritten aufgeschraubt worden sind bzw. kein unversehrtes Siegel mehr vorhanden ist

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer enthalten.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich je nach Vereinbarung, vor oder nach Erhalt der Ware den Kaufpreis sofort ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Schecks werden nicht angenommen.

4.3 Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen, kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.4 Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt die Erhöhung des Entgelts die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem zum Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

4.5 Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

4.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, eine angemessene Mahngebühr von EUR 2,50 Euro für die zweite Mahnung zu berechnen. Sollten weitere Mahnstufen folgen, werden dem Kunden auch höhere Kosten in Rechnung gestellt.

4.7 Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten

§ 5 Lieferung und Leistung

5.1 Wir schulden nur Lieferungen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Menge. Reichen die uns zur Verfügung stehenden Mengen nicht zur Versorgung unserer Kunden aus, sind wir nach unserer Wahl berechtigt unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen oder davon abweichend einzuschränken oder einzustellen.

5.2 Die von uns genannten Termine und Fristen stellen lediglich eine unverbindliche Angabe über die wahrscheinliche früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar. Eine Lieferfrist beginnt erst nach Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen und nach vollständiger Klärung eventueller Vertrags-Modalitäten. Sie verlängert sich bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Die Lieferfrist ist eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware die Räume der Com-Group Bollig verlassen hat oder die Übergabe- bzw. Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 15 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird.

5.3 Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich die Com-Group Bollig vor. Auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden kann die Ware für den Versand zusätzlich versichert werden. Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt er die dadurch hervorgerufenen Kosten in vollem Umfang.

5.4 Die Produktbilder entsprechen nicht immer einer Originalabbildung. Für die Produktinformationen/Daten übernehmen wir keine Haftung. Das mitgelieferte Zubehör kann variieren.

5.5 Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Kunde zur Annahme, es sei denn bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.6 Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die in der Kauf-Bestätigung aufgeführte Anschrift. Der Kunde ist zur Prüfung und Korrektur dieser verpflichtet. Versandkosten für Fehllieferungen an eine falsche Anschrift sind vom Kunden zu tragen, wenn die Fehllieferung Aufgrund unterlassener Prüfung der Liefer-Anschrift zurückzuführen ist. Ist eine abweichende Lieferanschrift vor der Kauf-Bestätigung durch die Com-Group Bollig gesandt worden, so befreit dies den Kunden nicht von der Prüfung und Korrektur der Anschrift in der Kauf-Bestätigung. Die Kenntnisnahme einer abweichenden Liefer-Anschriften als in der ersten Kauf-Bestätigung angegeben werden grundsätzlich durch die Com-Group Bollig bestätigt.

§ 6 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen u.a., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns vor der Einhaltung bestimmter auch als verbindlich vereinbarter Lieferfristen. In einem solchen Fall behalten wir das Recht vor, den Leitungszeitpunkt um die entsprechende Dauer und einer angemessenen Nachlauffrist hinaus zu verschieben.

§ 7 Abnahme, Abnahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware (zum vereinbarten Termin) anzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Verweigert der Kunde die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnungen im Verzug und haftet gegenüber der Com-Group Bollig für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.

§ 8 Gefahrenübergang

8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und /oder bei Teillieferungen.

8.2 Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind der Com-Group Bollig unverzüglich anzuzeigen. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 9.3 und 9.4 dieser Bestimmungen vom Vertrage zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde uns zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware den Zugang zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren und uns die Vorbehaltsware herauszugeben.

9.5 Der Unternehmer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf das Verlangen der Com-Group Bollig hin wird der Kunde die abgetretenen Forderungen sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner benennen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigen. Die Com-Group Bollig darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der Com-Group Bollig um mehr als 20%, gibt die Com-Group Bollig auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Com-Group Bollig. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung benutzt werden.

9.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 10 Mängelrügen, Gewährleistung

10.1 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

10.3 Falls die Com-Group Bollig Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen kann, so ist der Kunde berechtigt entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

10.4 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10.5 Im Falle einer Nachbesserung übernimmt die Com-Group Bollig die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das bemängelte Stück, trägt der Kunde. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Com-Group Bollig in Rechnung gestellt und sind unverzüglich fällig.

10.6 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Mängelrüge bei uns maßgebend. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

10.7 Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 14 Tage nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

10.8 Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können sind der Com-Group Bollig unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird der Com-Group Bollig ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt so entfällt jede Gewährleistung. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass es nach den derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungs-Bedingungen auszuschließen.

10.9 Wählt der Kunde wegen eines Recht- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

10.10 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

10.11 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.12 Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Die als vereinbart geltende Hauptleistung wird ausschließlich durch die Präzisierung der schriftlichen Auftragsbestätigung abgegrenzt. Die Verkaufsangestellten der Com-Group Bollig sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben die über den Inhalt der Auftragsbestätigung hinausgehen. Solche Abreden verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

10.13 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10.14 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10.15 Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden. Nimmt uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch, ist er verpflichtet uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten. Stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er sie grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern und/oder Verarbeitungsdaten, das von der Com-Group Bollig aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte, die nicht von der Com-Group Bollig autorisiert sind unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird die nicht den Installationsanforderungen entsprechen. Es sei denn der Kunde weist schriftlich eindeutig nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist es erforderlich das Defektteil frei Haus an die Com-Group Bollig zukommen zu lassen und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Rechnungskopie der Rechnung mit der das Gerät geliefert wurde beizufügen. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Com-Group Bollig Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Com-Group Bollig über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Com-Group Bollig die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandete Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an die Com-Group Bollig zu versenden, das gleiche gilt für Warenteile. Die Kosten des Versands trägt der Kunde. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.

§ 11 Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Com-Group Bollig nur für solche Schäden, deren Eintritt die Com-Group Bollig seit Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorherahnen konnte. Für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, welche der Com-Group Bollig zum Zweck der Überprüfung ausgehändigt werden, wird von der Com-Group Bollig keine Haftung übernommen. Ein Schadenersatzanspruch ist hieraus ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Horb. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 13 Datenschutz, Kundendaten

Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen elektronisch und/oder manuell durch die Com-Group Bollig gespeichert. Sollte es zur Geschäftsabwicklung oder Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen notwendig sein, so geben wir ihre Daten auch an Dritte unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen weiter. Eine Weitergabe der Daten an unsere Filialen, Geschäftsstellen, Handelsvertreter oder -agenturen sowie an unsere Steuer- und Wirtschaftsberater sowie Bankinstitute behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 14 Exportbeschränkungen

Die von uns vertriebenen Artikel können Exportbeschränkungen unterliegen. Deshalb kann der Export in einige Länder gänzlich verboten oder nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung gestattet sein. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, sich strikt an mögliche Exportbeschränkungen zu halten und die behördlichen Bestimmungen für den Export genau zu beachten.

§ 15 Mitteilungen des Verkäufers

Die Com-Group Bollig wird alle Mitteilungen an den Sitz oder die ihr zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Kunden richten. Schriftliche, fernschriftliche oder telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung oder der Übergabe an die Post als erfolgt.

§ 16 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

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